GDV fordert Vereinfachungen bei Solvency II
Der GDV kritisiert die derzeitige Solvency II-Praxis. In den Unternehmen unnötig gebundenes Kapital fehle für Investitionen. Der Verband plädiert für weniger komplexe Berichtsregeln und Kapitalanforderungen, die sich stärker an den realen Risiken orientieren.
Nach der Kritik an der Finanzkraft deutscher Lebensversicherer (wir berichteten) geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in die Offensive und fordert Korrekturen am Aufsichtssystem Solvency II. Das Regelwerk für den europäischen Versicherungsmarkt soll laut einem nun veröffentlichten Positionspapier einfacher werden. Bisher werde unnötig Kapital in Unternehmen gebunden, das dann wiederum für Investitionen in wichtige europäische Projekte wie den Green Deal fehle.
Mehr freie Ressourcen durch einfachere Regeln
Konkret verlangt der GDV, dass das in Solvency II verankerte Prinzip der Verhältnismäßigkeit stärker zur Anwendung kommt. Die unzureichende Anwendung des sogenannten Proportionalitätsprinzip habe auch die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA festgestellt. „Wir brauchen Regeln, die sich stärker an den realen Risiken orientieren. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Verbraucher“, sagt Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer. Unternehmen müssten im System erlaubte Ausnahmen auch nutzen können. „Wir plädieren daher für einen Automatismus: Versicherer dürfen Erleichterungen anwenden, sobald sie genau definierte Kriterien erfüllen. Ein kompliziertes Genehmigungsverfahren der Aufsicht kann dann entfallen.“ Einfachere Regeln verringern laut GDV-Papier nicht nur die Komplexität und die Kosten in den Unternehmen, sie setzen vielmehr wichtige Ressourcen frei: Risikomanager und Aufsicht könnten sich auf die für das Unternehmen wirklich relevanten Risiken konzentrieren, langfristige Investitionen würden erleichtert. Damit könne eine konsequente Umsetzung des Proportionalitätsprinzips auch einen signifikanten Beitrag für ein nachhaltiges, digitales Wirtschaftssystem in Europa leisten.
Baukasten für systematische Regelerleichterung
Klar sei, dass der Ausgangspunkt jeder Regelerleichterung das individuelle Risikoprofil der Unternehmen bleiben muss. Für diese Risikoeinschätzung sollten laut Verband jedoch klare Kriterien gelten. Der GDV schlägt daher eine sogenannte „Proportionalitäts-Toolbox“ vor. Ausgehend von den Kriterien Solvenzquote (SCR), Volatilität der SCR, Eigenmittelanteil an der Bilanzsumme sowie der Systemrelevanz des Unternehmens sollen vereinfachte Kalkulationsregeln bei Kapitalanforderungen (Säule I), einfachere Verfahren bei der Unternehmensorganisation (Säule II) und schlankere Berichtsanforderungen (Säule III) gelten.
Asmussen: „Unternehmen müssen im System erlaubte Ausnahmen auch nutzen können. Wir plädieren daher für einen Automatismus: Versicherer dürfen Erleichterungen anwenden, sobald sie genau definierte Kriterien erfüllen. Ein kompliziertes Genehmigungsverfahren der Aufsicht kann dann entfallen“. Dennoch sollten Aufsichtsbehörden der automatischen Anwendung widersprechen können – aber nicht ohne Begründung gegenüber dem Unternehmen.