Ausbildungsreform: Neues kaufmännisches Berufsbild kommt
Jetzt ist es amtlich: Die Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen wird zum 1. August neu aufgestellt. Der Fokus soll nun mehr auf dem Kundenbedarf und den neuen Arbeitswelten liegen.
Die Ausbildungsordnung zum neuen Berufsbild Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterzeichnet und nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt zum 1. August 2022 in Kraft und bildet die Grundlage für die künftige Ausbildung des kaufmännischen Nachwuchses in der Versicherungswirtschaft. Das berichtet das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV).
Kunden und Digitales im Fokus
Die Versicherungswirtschaft verfolgt bereits seit eineinhalb Jahren den Plan, die duale Ausbildung für den Nachwuchs von Grund auf zu modernisieren. Im Juli 2020 wurde ein sogenanntes Neuordnungsverfahren angeschoben, das nun in einem neuen Berufsbild mündet. „Zeitweise haben rund 100 Bildungsverantwortliche mitgewirkt", sagt Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV Bildungsverbands. Dabei herausgekommen ist eine auf die Herausforderungen der Gegenwart angepasste Ausbildung. So sollen vor allem die digitalen Kompetenzen und entsprechende kommunikative Fähigkeiten künftig verstärkt geschult werden. Auch auf moderne Arbeits- und Projektmethoden und eine ganzheitliche und nachhaltige Beratung in einer Ausrichtung auf Kundenbedarfsfelder wird ein Schwerpunkt gelegt.
Kaufmännisches und technisches Wissen
Darauf aufbauend ermöglichen fünf Wahlqualifikationen den Auszubildenden eine Spezialisierung für spätere Tätigkeitsfelder. Zum ersten Mal können IT-affine Azubis sich für Aufgaben an der Schnittstelle zwischen IT- und versicherungsfachlichem Bereich qualifizieren, schreibt der Verband. Auszubildende bekommen also sowohl kaufmännisches als auch technisches Wissen vermittelt.
Auch die Prüfungsstruktur hat ein Überarbeitung erfahren: Mit der sogenannten „gestreckten Abschlussprüfung“ fließen künftig alle schriftlichen Teilleistungen in die Abschlussnote ein. Der BWV unterstützt die Ausbildungsverantwortlichen nach eigenen Angaben bei der Umsetzung. Info-Veranstaltungen werden beriets ab diesem Monat angeboten.