BaFin und DIHK justieren bei Weiterbildungspflicht im Vertrieb nach
Vermittler müssen sich weiterbilden. Das sagt sogar der Gesetzgeber. Was dabei alles zu beachten ist, ist nicht immer einfach zu überblicken. Die entsprechenden FAQ wurden nun aktualisiert.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben eine aktualisierte Liste mit häufigen Fragen und Antworten (FAQ) zur Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern und -beratern sowie vertrieblich tätigen Angestellten veröffentlicht. In der Praxis hätten sich zahlreiche Fragen zum Kreis der Betroffenen sowie zu Umfang und Inhalt der Weiterbildungspflicht ergeben. Daher sei eine regelmäßige und praxisnahe Anpassung der begleitenden Hinweise erforderlich.
Maßnahmen zu Agenturmanagement und Personalführung
Das Dokument enthält nun beispielsweise einen Passus zur Anerkennung von Maßnahmen im Bereich „Agenturmanagement inklusive betriebswirtschaftlicher Weiterbildungen im Versicherungsvertrieb“. Demnach sind solche Qualifizierungen im Sinne des § 7 VersVermV von den Behörden anzuerkennen, denn sie seien für die nachhaltige Führung und Weiterentwicklung einer Vertriebseinheit erforderlich und hätten einen entsprechenden Kundennutzen. Laut Liste sind Weiterbildungen zur Personalführung im Versicherungsvertrieb ebenfalls anzuerkennen. Voraussetzung dafür sei jedoch ein erkennbarer Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung. „Agenturmanagement, die betriebswirtschaftliche Weiterbildung und die Weiterbildung zur Personalführung müssen demnach zwingend im Versicherungskontext stattfinden“, wie es in der Liste wörtlich heißt.
15 Stunden Weiterbildung pro Jahr sind Pflicht
Hintergrund: Versicherungsvermittler sind seit 2018 gesetzlich verpflichtet, sich 15 Zeitstunden pro Jahr weiterzubilden. Das fordert die europäische Vertriebsrichtlinie IDD und mit ihr die deutsche Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Die Weiterbildungspflicht gilt für selbstständige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, aber auch für vertrieblich tätige Angestellte. Die Kontrolle darüber, ob Vermittler dem wirklich nachkommen, obliegt den Industrie- und Handelskammern, die die Versicherungsvermittler auch beaufsichtigen. Für gebundene Versicherungsvermittler ist mittelbar die BaFin zuständig.