25.05.2021 Vermittlerwelt

AfW: Steuerbefreiungen müssen erhalten bleiben

Der Vermittlerverband AfW sieht Chancen und Risiken in den Reformbemühungen der EU-Kommission zur Umsatzsteuer. Mehrbelastungen seien inakzeptabel, am besten wäre es nach AfW-Ansicht, auch die Beratungsleistung von der Steuer zu befreien.

Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie besteht aus über 400 Artikeln und zwölf Anhängen, in denen die Vorgaben der EU zur Ausgestaltung der nationalen Umsatzsteuergesetze zusammengefasst sind. (Foto: © XtravaganT - stock.adobe.com)
Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie besteht aus über 400 Artikeln und zwölf Anhängen, in denen die Vorgaben der EU zur Ausgestaltung der nationalen Umsatzsteuergesetze zusammengefasst sind.
(Foto: © XtravaganT - stock.adobe.com)

Die EU-Kommission prüft, ob die seit fast 50 Jahren bestehendeMehrwertsteuersystem-Richtlinie verändert werden soll. Das könnte die Steuerbefreiungen für Finanzdienstleistungen und Versicherungen betreffen – für den AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ein Alarmzeichen. Die klare Forderung des Vermittlerverbands aus einem öffentlichen Konsultationsverfahren lautet, dass die bisherigen Steuerbefreiungen mindestens im bisherigen Umfang erhalten bleiben müssten. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Es gibt Chancen für Verbesserungen, aber genauso besteht die Gefahr, dass die Vorschriften verschärft werden und was heute steuerfrei ist, morgen steuerpflichtig werden könnte. Wir werden das Thema weiter aktiv begleiten.“

Beratung sollte steuerfrei gestellt werden

 

Eine bessere Lösung, um das ganze System zu vereinfachen, wäre laut AfW eine Steuerbefreiung mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug, wie man sie bei bestimmten exportorientierten Umsätzen kenne. Um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, sollte auch die Beratung zu sowie die Verwaltung von Finanz- und Versicherungsprodukten von der Steuer befreit werden. Wenn sich Unternehmen Kosten teilen, dürfe dies außerdem nicht zu einer Umsatzsteuerbelastung führen. Letztlich müsse auch die umsatzsteuerliche Organschaft, welche die Umsatzsteuer zwischen den einzelnen Gesellschaften eliminiert, länderübergreifend möglich sein.

Im vierten Quartal 2021, so der Plan, will die EU-Kommission über das weitere Vorgehen informieren und womöglich bereits einen ersten Änderungsentwurf vorlegen.


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