29.06.2020 Vermittlerwelt

BaFin-Kosten: Vermittler drohen mit Rückzug

Steigt die finanzielle Belastung nach der geplanten Gesetzesreform, würden laut AfW über 50 Prozent der § 34f-Vermittler ihre Erlaubnis zurückgeben.

BaFin-Zentrale: Die Bonner Finanzaufsicht soll künftig auch für freie Vermittler zuständig sein. (Foto: BaFin)
BaFin-Zentrale: Die Bonner Finanzaufsicht soll künftig auch für freie Vermittler zuständig sein.
(Foto: BaFin)

Die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist in der Branche umstritten. Vor allem die freien Vermittler kritisieren den drohenden finanziellen Mehraufwand im Zuge der Reform. In einer Umfrage des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung von Ende Juni antworten 57 Prozent der befragten AfW-Mitglieder, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f GewO zurückgeben würden, wenn durch die BaFin-Aufsicht Kosten in Höhe von 1000 Euro bis 5000 Euro fälllig würden.

AfW: Neuregelung auf Kosten der Verbraucher

 

Im Oktober 2019 hatten 56 Prozent der Befragten auf die gleiche Frage geantwortet, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f GewO zurückgeben würden. „Damit bestätigt sich erneut, dass die geplante BaFin-Aufsicht die unabhängige Finanzanlagenberatung massiv einschränken würde. Das Verbraucherinteresse an unabhängiger Beratung würde stark eingeschränkt, anstatt verbessert zu werden“, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der AfW bleibt bei seiner Forderung, die Vermittleraufsicht einheitlich unter dem Dach der IHKs zusammenzufassen. Bevor über weitere Aufgaben für die BaFin nachgedacht werde, solle die Behörde erst einmal ihr Verhalten im aktuellen Wirecard-Skandal aufarbeiten.


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