Berufsunfähigkeit absichern? Laufzeit der Police klären!
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es nicht nur um die Rentenhöhe, sondern auch darum, bis zu welchem Alter die Police läuft.
Kürzlich erhielt ich einen Anruf eines Kunden, dem ich bereits passende Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterbreitet habe. „Marco, im Internet ist es doch günstiger.” Nein, ist es nicht! Wie es zu diesem Eindruck bei Kunden kommt, die auf Vergleichsportalen vermeintlich günstigere Beiträge finden, möchte ich gerne erläutern.
BU-Risiko steigt mit dem Alter
Eine wesentliche Rolle bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) spielt das Thema „Endalter”. Warum das so ist, verdeutliche ich an einem kleinen Beispiel: Versichere ich eine monatliche BU-Rente von 2500 Euro, erhalte ich im Fall der Fälle 30.000 Euro pro Jahr. Läuft die Police bis zum Endalter von 60 Jahren, habe ich danach keinen Schutz mehr und bekomme außerdem ab diesem Zeitpunkt auch keine Rente mehr. Verglichen mit einer Absicherung bis 67 Jahre würden in diesem Beispiel also 210.000 Euro fehlen. Hinzu kommt: Das Risiko berufsunfähig zu werden, steigt mit fortschreitendem Alter. Es ist daher leicht nachvollziehbar, warum eine BU-Police, die mit 60 Jahren endet, nur rund die Hälfte einer Absicherung bis zum Endalter von 67 Jahren kostet.
Vergleichsportale sind nicht besser
Und was hat das mit meinem Kunden zu tun? Eine ganze Menge. Ich kalkuliere eine BU-Police in der Regel bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter – für die Generation der ab 1966 Geborenen liegt das bei 67 Jahren. Die meisten Vergleichsportale im Internet rechnen die Angebote aber nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Dadurch erscheinen die Beiträge um etwa 20 Prozent günstiger, tatsächlich aber unterscheiden sie sich bei gleicher Berechnungsgrundlage nicht von denen, die ich als persönlicher Vermittler anbiete.
Grundsätzlich ist eine Absicherung bis zum Endalter von 67 Jahren empfehlenswert. Schließlich kann ich vorher bestenfalls mit Abschlägen in Rente gehen, die Kosten laufen aber weiter. Wer heute noch jung und weit von der Rente entfernt ist, könnte sogar noch länger arbeiten müssen. Immer wieder gibt es Diskussionen zu einer Verschiebung des Renteneintrittsalters. Bei guten Bedingungswerken in der Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich das Endalter in diesem Fall nach hinten verschieben. Das bedeutet aber nicht, dass eine bis 60 abgeschlossene BU-Versicherung bis 70 verlängert werden kann, wenn das Rentenalter von 67 auf 70 angehoben wird. Je nach Bedingungswerk kann der Vertrag um maximal die Zeit verlängert werden, um die das Renteneintrittsalter aufgeschoben wird. Merke: Wer bis 67 Jahren arbeiten muss, sollte seine BU-Police grundsätzlich auch bis dahin abschließen!
BU-Police mit verkürzter Laufzeit kann sinnvoll sein
Aber es kann durchaus auch Ausnahmen geben, in denen eine kürzere Absicherung sinnvoll erscheint. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Kunde mit einer BU-Police laufende Kosten absichern möchte, die von einem bestimmten Zeitpunkt an wegfallen. Ein Beispiel ist die Versorgung der eigenen Kinder, die bis zum 25. Lebensjahr gewährleistet sein soll. Ein anderes ist die Finanzierung der eigenen Immobilie. Wer sein Haus oder seine Wohnung mit 60 abbezahlt hat, dem reicht es womöglich, seine Kreditrate über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit verkürzter Laufzeit abzusichern. Aber Vorsicht: Zinsen einer Immobilienfinanzierung können sich ändern, und nicht jede geplante Sondertilgung sollte fest einkalkuliert werden.
Vorsicht bei vorzeitigem Ruhestand
Entscheidend ist immer die individuelle Absicherungsstrategie. Allerdings: Der geplante Ruhestand mit Anfang 60 ist kein Grund für eine kürzere Absicherung! Denn ist dieses Ziel weiterhin realistisch, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt und die bisherigen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wegfallen? Selbst mit der maximal versicherbaren BU-Rente (Stichwort: finanzielle Angemessenheit) lässt sich dann das Ziel eines vorzeitigen Renteneintritts oft nicht mehr verwirklichen. Besser ist es daher, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Endalter von 67 Jahren abzuschließen und vorzeitig zu kündigen, wenn der Ruhestand erreicht wurde.