Makler-FAQ: Was tun bei Impfschäden?
Das Impfen in Deutschland läuft langsam, die Unsicherheit ist groß – auch wegen möglicher Impfschäden. Was müssen Vermittler dazu wissen? Und wie sollten sie das Thema ansprechen? Norman Wirth, Fachanwalt für Versicherungsrecht, liefert in seinem Gastbeitrag einen Überblick.
In welcher Form treten Impfschäden auf?
Es handelt sich dabei um eine durch eine Impfung hervorgerufene, bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung. Die Folgen können vielfältig sein – von chronischen Nerven- und Gelenksentzündungen bis hin zu Lähmungen und Organschäden. Natürlich gibt es noch keine abschließenden Zahlen zu den Erfahrungen mit der Covid-19-Impfung.
Kann man sich gegen die Folgen von Impfkomplikationen bzw. Impfschäden überhaupt versichern?
Ja.
Welche Leistungsträger kommen zunächst in Betracht?
Die jeweilige Krankenversicherung muss natürlich eine notwendige Behandlung übernehmen. Wenn es schlimm kommt, wäre noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Betracht zu ziehen und im schlimmsten Fall die Lebensversicherung. Manche erwähnen in diesem Zusammenhang auch die Berufsunfähigkeitsversicherung .
Welche Versicherung komm am ehesten in Frage?
Um das spezifische Risiko eines Impfschadens abzusichern, wäre die private Unfallversicherung mit einem entsprechenden Einschluss für mich erste Wahl.
Bedarf es eines separaten Versicherungsschutzes?
Es geht hier in erster Linie um die Wünsche und Bedürfnisse sowie einen aktuellen Beratungsbedarf der Kunden. Das liegt ja in der Natur von Versicherungsschutz: Es geht objektiv um Risikoabsicherung und subjektiv auch darum, sich abgesichert zu fühlen.
Gibt es eine Pflicht des Vermittlers, zum Thema Impfschäden zu beraten?
Ob es eine Pflicht gibt, auch Bestandskunden auf das Thema anzusprechen, halte ich für offen. Aktuell würde ich es für einen Fehler halten, zumindest bei Neukunden das Thema nicht anzusprechen. Ein allgemeiner Beratungsanlass besteht. Wir haben eine global einmalige Situation: Weltweit sollen die Menschen quasi gleichzeitig mit völlig neu entwickelten Impfstoffen behandelt werden, die teilweise nur eine Notfall- (nicht in Deutschland) oder bedingte Marktzulassung wegen sehr dünner oder noch fehlender Datenlage haben. Der Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca zeigt aktuell ja die große Unsicherheit.
Wie soll man auf Kundenanfragen speziell zu Impfschäden reagieren?
Versicherungsvermittler müssen selbst von konkreten, potenziellen Impfschäden keine Ahnung haben. Sie müssen aber wissen, ob und von wem eventuell im Rahmen einer Unfallversicherung bei Impfschäden geleistet wird. Das heißt, sie brauchen die entsprechende Produktkenntnis.
Besteht ein Entschädigungsanspruch aufgrund der staatlichen Impf-Empfehlung?
Es gibt für empfohlene Impfungen bei daraus resultierenden Schäden eine staatliche Entschädigung. Die Versorgung wird über das Bundesversorgungsgesetz geregelt. Die Entscheidung treffen dann die Versorgungsämter bei den Landratsämtern. In die Mühle will man für Beträge zwischen ca. 100 und 800 Euro monatlich aber nicht kommen. Private Vorsorge bleibt die Empfehlung für besorgte Kunden.
Wie steht es mit sonstigen Haftungsfragen?
Die Impfstoffhersteller haften in der Regel nach den Bestimmungen im Produkthaftungsgesetz, im Arzneimittelgesetz und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch. Aber die Hürden sind extrem hoch und möglicher Weise existieren Freizeichnungsklausel in den Verträgen mit der Bundesrepublik, so dass der Steuerzahler aufkommen müsste.
Gibt es einen ersten Marktüberblick über die Mitversicherung von Impfschäden?
Ja, einen aktuellen anbieterbezogenen Überblick zur Impfschadenklausel in der Unfallversicherung gibt es bei der Fonds Finanz Maklerservice GmbH als Exel-Download zu beziehen. Alternativ gibt es einen guten Vergleichsrechner bei der VersOffice GmbH, der nach eigenen Angaben ausschließlich Gesellschaften betrachtet, bei denen auch Corona-Impfschutz mitversichert werden kann.