Exklusiv 01.04.2021 Vermittlerwelt

Riesterreform: Regierung ignoriert mathe­­matische Grund­regeln

Zum Jahreswechsel droht der Run-off wichtiger Altersvorsorgesysteme durch die Hintertür, warnt DAV-Chef Dr. Guido Bader in seinem Gastbeitrag. Der Experte fordert die Politik dringend zur Abkehr von der 100-Prozent-Beitragsgarantie in der Riesterrente auf.

Deutschlands oberster Versicherungsmathematiker: Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), Dr. Guido Bader, im Gespräch. (Foto: DAV/TobiasVollmer.de)
Deutschlands oberster Versicherungsmathematiker: Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), Dr. Guido Bader, im Gespräch.
(Foto: DAV/TobiasVollmer.de)

Für eines sind wir Aktuar*innen sicherlich nicht bekannt: besonders lauten Alarmismus. Aber in diesen Tagen ist dieser leider nötig. Denn zwei zentralen Säulen des deutschen Altersvorsorgesystems will die Bundesregierung ohne Begründung ab 2022 das Fundament entziehen, sodass bereits in neun Monaten sowohl die Riesterrente als auch die in der betrieblichen Altersversorgung weit verbreitete Variante „Beitragszusage mit Mindestleistung“ (BZML) in den politisch motivierten Run-off geschickt werden. Wenn dies gewollt ist, ist das selbstverständlich das gute Recht der Bundesregierung. Nur dann soll sie darüber auch die nötige Transparenz schaffen und nach dem Atom- und Kohleausstieg auch den Riesterausstieg beim Namen nennen und das Produkt nicht durch die Hintertür aus dem Markt nehmen.

Zwei untrennbare Forderungen

 

Normalerweise würden diese politischen Entscheidungen nicht von der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) kommentiert. Denn unsere Aufgabe als Expertenorganisation ist es „nur“, auf Grundlage umfassender Analysen, komplexer Modelle und fundierter Bewertungen den politischen Entscheidungsträgern Empfehlungen an die Hand zu geben. Und die klare Empfehlung der DAV vom 2. Dezember 2020 lautete: Wir empfehlen die Senkung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge ab 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent und eine Abkehr von der 100-Prozent-Beitragsgarantie in der Riesterrente sowie der BZML. In einem HTML-Code würde dieses „und“ durch ein „ “ ersetzt werden: ein geschütztes Leerzeichen, zwei untrennbar miteinander verbundene Teile.

Renditechance nicht verstreichen lassen

 

Wenn das Bundesfinanzministerium nun erfreulicherweise zum ersten Teil dieses Junktims „JA“ sagt, dann muss es nach den gültigen versicherungsmathematischen Grundregeln auch zum zweiten Teil „JA“ sagen. Und dies ist keine Forderung von Lobbyisten der Versicherungsbranche, sondern das Ergebnis von zwei Sachverhalten: Zum einen verengen Produkte mit einer hundertprozentigen Beitragsgarantie in der aktuellen Tiefzinssituation die Spielräume für eine Kapitalanlage im Sinne der Versicherten. Denn die Unternehmen müssen für den garantierten Beitragserhalt in risikoarme Anlagen investieren, die mitunter negative Zinsen aufweisen, bzw. bei fondsgebundenen Produkten mit Garantie darf nur ein geringer Teil der Beiträge in chancenreiche Fonds investiert werden. Dies macht Riesterverträge bzw. die BZML aus Renditesicht unattraktiv.

Foto: DAV / TobiasVollmer.de

Wie soll ein hoch komplexes Produkt wie die Riesterrente, bei der es häufig zu Vertragsanpassungen und zur Rückforderung von Zulagen kommt, für den Preis einer großen Kugel Eis pro Monat verwaltet werden?

Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.

Eine Reduktion der endfälligen Beitragsgarantie auf ein Niveau von beispielsweise 80 Prozent der eingezahlten Beiträge schafft hingegen die erforderlichen Spielräume für chancenreichere Anlageformen wie Immobilien, Infrastrukturprojekte oder Aktien, ohne dabei das Sicherheitsbedürfnis der Kund*innen außer Acht zu lassen. Zum anderen schreibt das Aufsichtsrecht vor: Der vorsichtig gewählte Garantiezins muss größer sein als die vorsichtig angesetzten Kosten. Ein Garantiezins von 0,25 Prozent lässt aber keine vorsichtig angesetzten Kosten mehr zu.

Unzureichende Kostenansätze

 

So zeigt eine DAV-Simulationsrechnung für eine Riesterrente mit einem marktdurchschnittlichen Jahresbeitrag, dass bei einem solch niedrigen Rechnungszins die monatlichen Verwaltungs- und Abschlusskosten nur noch zwischen ein und zwei Euro liegen dürfen. Hier muss die Frage erlaubt sein: Wie soll ein hoch komplexes Produkt wie die Riesterrente, bei der es häufig zu Vertragsanpassungen und zur Rückforderung von Zulagen kommt, für den Preis einer großen Kugel Eis pro Monat verwaltet werden? Und dabei sind die Kosten für die gerade bei Riesterprodukten dringend erforderliche Beratung der Kund*innen noch gar nicht berücksichtigt. Es ist nicht die Aufgabe der DAV, diese Kostensätze zu bewerten. Es ist aber unsere Aufgabe, auf die Wirkungszusammenhänge hinzuweisen, um womöglich unbedachte Fehlentscheidungen zu verhindern.

Ab 2022 droht Riester-Run-off

 

Sollten sich bei einer Senkung des Höchstrechnungszinses nicht zeitgleich die Rahmenbedingungen für Riesterprodukte und die BZML ändern, werden sich nach Einschätzung der DAV die meisten Unternehmen ab 2022 aus aktuariellen Gründen aus der Riesterrente und der BZML zurückziehen müssen. Dies hätte eine weitere Beschädigung der Riesterprodukte und auch einen Vertrauensverlust der Öffentlichkeit in die betriebliche Altersversorgung zur Folge.

Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger appellieren wir eindringlich an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Riesterreform in dieser Legislaturperiode zumindest in Teilen doch noch umzusetzen. Ansonsten verstreicht erneut wertvolle Zeit, um die Rahmenbedingungen für die kapitalgedeckte Altersvorsorge an die anhaltende Tiefzinssituation anzupassen und das Vertrauen der Versicherten in die private Vorsorge zu stärken. Die Aufgabe der nächsten Bundesregierung wird es zweifellos sein, die Riesterrente einer tiefgreifenden Reform zu unterziehen, bei der selbstverständlich die komplexe Zulagenverwaltung und damit auch die Kosten nicht ausgeklammert werden dürfen. Dann entscheidet sich die Zukunft dieses Vorsorgeprodukts.


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