Kabinett beschließt BaFin-Aufsicht für Finanzanlagevermittler
Neuregelung soll 2021 in Kraft treten. Massiver Protest der Vermittlervertreter bleibt – AfW spricht von mittelstandsfeindlichem Gesetz.

(Foto: BaFin)
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Aufsicht über die rund 38.000 zugelassenen Finanzanlagevermittler in Deutschland ab 2021 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu bündeln. Banken und Verbraucherschützer begrüßten die geplante einheitliche Aufsicht. Es sei sinnvoll, dass künftig die Finanzaufsicht BaFin Anlagevermittler kontrolliere und nicht mehr Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter, erklärten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie die Deutsche Kreditwirtschaft.
AfW und BVK protestieren vehement
Ganz anders sehen das die Interessenverbände der Vermittler. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sprach in einer Pressemitteilung davon, die Aufsicht zentralistisch einer Bundesbehörde anzusiedeln. „Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der Beschluss setze sich über die klare Kritik des Nationalen Normenkontrollrats hinweg. Dieser hatte erklärt, dass die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung nicht erkennbar sei und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt seien. Positiv äußerte sich der AfW indes zu eine Vorschlag aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Den dort geäußerten Vorschlag – ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei einer Art Fachaufsicht seitens der BaFin durch Setzen und Überwachen von Qualitätsstandards – würde der AfW grundsätzlich unterstützen.
Kritik kam auch vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Wir kämpfen weiterhin für den Erhalt der langjährig erprobten und praktizierten Aufsicht, da wir überzeugt sind, dass dieser Gesetzentwurf nur Bürokratiekosten für Finanzanlagenvermittler und keinen Mehrwert für Verbraucher bringen wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Als praxistaugliche Lösung befürworte man ebenso den Vorschlag der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und dem Berichterstatter Dr. Carsten Brodesser.
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