26.11.2019 Vermittlerwelt

Provisionsabgabeverbot: BVK sieht sich bestätigt

Verstoß des Portals zeichnet sich in mündlicher Verhandlung ab. Verfahren zwischen Vermittlerverband und Check24 soll im Februar abgeschlossen sein.

Vor dem Münchner Landgericht wird derzeit zwischen den Dauerkonkurrenten BVK und Check24 verhandelt. (Foto: succo/Pixabay)
Vor dem Münchner Landgericht wird derzeit zwischen den Dauerkonkurrenten BVK und Check24 verhandelt.
(Foto: succo/Pixabay)

Dem Online-Makler Check 24 droht in seinem Dauerstreit mit Versicherungsvertretern eine neuerliche Niederlage vor Gericht. Das Unternehmen könnte nach Einschätzung des Landgerichts München mit „Jubiläumsdeals" im vergangenen Jahr gegen das Rabattverbot beim Verkauf von Versicherungen verstoßen haben. Das Gericht sehe den Sachverhalt „eher kritisch", sagte die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Kläger ist der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der 40.000 Versicherungsvertreter repräsentiert. Das Urteil soll am 4. Februar verkündet werden. Der rechtliche Hintergrund: Beim Verkauf von Versicherungen sind Rabatte gesetzlich verboten, damit die Bürger sich nicht unnötige Policen aufschwatzen lassen.

Vermittlerverband glaubt an juristischen Erfolg

 

„Unsere Anwälte haben dem Gericht unsere Argumente vorgetragen, warum die sogenannten Jubiläumsdeals des Vergleichsportals das gesetzliche Provisionsabgabeverbot verletzen", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht unserer Argumentation folgt und das Unternehmen verurteilt, zukünftig nicht mehr solche Verkaufsaktionen durchzuführen." Die Klage des BVK sei ein konsequenter Schritt zum Schutz der Verbraucher. Denn das Provisionsabgabeverbot solle Verbraucher vor falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen schützen.

Bei der ersten langwierigen Auseinandersetzung zwischen Versicherungskaufleuten und dem Onlineportal hatte der Verband 2018 durchgesetzt, dass Check24 Kunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrags proaktiv auf die Provisionen hinweisen muss, die das Unternehmen erhält.

 


Weitere Artikel

Listing

14.11.2024 Vermittlerwelt

So beraten Sie die Generation Z richtig

Sie sind zwischen 1995 und 2010 geboren und die ersten Digital Natives – die jungen Menschen der Gen Z stellen die Versicherungsbranche vor neue Aufgaben, schreibt Bastian Kunkel in seiner Kolumne. Was Vermittlerinnen und Vermittler wissen müssen, um die attraktive Zielgruppe zu überzeugen.

> weiterlesen
Listing

15.10.2024 Vermittlerwelt

BU-Versicherung für Studentinnen und Studenten: früh einsteigen!

„Hätte ich das doch mal früher gemacht!“ Diesen Satz hört Bastian Kunkel häufig, wenn er und sein Team junge Menschen zum Thema Berufsunfähigkeit beraten. Hier schreibt der Versicherungsmakler, warum bereits für Studentinnen und Studenten eine BU-Police sinnvoll ist.

> weiterlesen
Listing

20.09.2024 Vermittlerwelt

Vertrieb: Mit Social Media überzeugen

Kundengewinnung mit YouTube, Instagram oder TikTok: Das funktioniert hervorragend, wenn Vermittlerinnen und Vermittler eine passende Strategie haben und die wichtigsten Regeln beachten. Hier teilt Bastian Kunkel seine Erfahrungen für den erfolgreichen Einsatz von Social Media im Vertrieb.

> weiterlesen