DIHK: Vermittlerregister weiterhin nicht erreichbar
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag wurde vor rund drei Monaten Opfer einer Cyberattacke. Aus diesem Grund ist auch das wichtige Vermittlerregister derzeit offline. Ein Zustand, der bis zum Jahresende so bleiben wird.
Seit dem 10. August geht nichts mehr: Aufgrund einer Cyberattacke auf die IHK-Organisation hatte die IHK Digital GmbH ihre IT-Systeme vorsorglich vom Internet getrennt – offiziell aus Sicherheitsgründen. Details zum Hackerangriff wurden bis heute nicht mitgeteilt, die „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime” in Nordrhein-Westfalen ging aber dem „Anfangsverdacht der Computersabotage nach“ und sprach von einem „extrem professionellen Angriff”. Ob bei dem Vorfall Daten abgeflossen sind, sei Gegenstand der Ermittlungen. Ein Erpresserschreiben liege nicht vor, hieß es damals.
Improvisierte Lösungen scheinen zu funktionieren
Betroffen war auch das Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), das nach wie vor nicht abgerufen werden kann. Auch die Möglichkeiten zur Pflege, Abruf und Auswertung des Registers durch die IHKs und die Versicherungsunternehmen selbst sind aus diesem Grund weiterhin eingeschränkt. Dabei ist der Auszug aus dem Vermittlerregister laut Gewerbeordnung schlichtweg Voraussetzung für die Tätigkeit als Vermittler. So musste improvisiert werden: Falls ein Vermittler mit einem Pool oder Vertrieb kooperieren möchte, stellen die jeweiligen Handelskammern auf Nachfrage eine schriftliche Bestätigung über die bestehende Eintragung oder Änderung aus. Auch über die telefonische Notfall-Hotlines der DIHK wird die Auskunft über die Eintragungen von Vermittlern erteilt und können Neueintragungen vorgenommen werden.
Anfangs gab es Fälle, in denen aufgrund fehlender Eintragung im Vermittlerregister (bzw. aufgrund der fehlenden Prüfmöglichkeit) keine neue Zusammenarbeit von Vermittlern mit Pools oder Vertrieben vereinbart werden konnte. Doch mittlerweile gibt Norman Wirth, Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, Entwarnung: „Die Erteilung oder Änderung von Gewerbeerlaubnissen nach 34 d Gewerbeordnung ist weiterhin möglich.“ Nur in Einzelfällen habe es in den vergangenen Monaten Probleme bei Handelskammern gegeben, die die Erlaubnisse nicht erteilen wollten. „Das ist aber geklärt. Die Registrierung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Vermittlerregister wieder vollumfänglich zur Verfügung steht“, so Wirth laut eines weiteren Medienberichts. Auch eine Änderung der Erstinformation hält er nicht für erforderlich.
Vollständige Wiederinbetriebnahme zum Jahresbeginn
Nun hat der DIHK auch einen Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme präsentiert. Die Pflegeanwendung der IHK-Organisation soll am 14. November wieder für Versicherungsunternehmen bereitgestellt werden. Mit anderen Worten: Die Versicherer können wieder Vermittler registrieren oder abmelden. Die Assekuranz hat ferner zur Abarbeitung des durch den IT-Ausfall aufgelaufenen Aktualisierungsbedarfs des Registers vier Wochen Zeit. Am 1. Januar 2023 soll die Seite „vermittlerregister.info“ dann mit aktuellen Einträgen wieder erreichbar sein. Auf seiner Internetseite beantwortet der DIHK per FAQ die wichtigsten Fragen für Vermittler und Versicherer.