IDD: Sanktionen gegen Vermittler vor allem in Deutschland
Seit Einführung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Februar 2018 sind deutsche Vermittler im europäischen Vergleich mit Abstand am häufigsten sanktioniert worden. Der AfW sieht die konsequente Umsetzung des Aufsichtsregimes als Bestätigung eines funktionierenden Systems.
Deutschland gehört zu acht von insgesamt 31 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die auf der Grundlage der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) bereits Sanktionen oder sonstige Maßnahmen gegen Vermittler erlassen haben. Das geht aus einem Bericht der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hervor, über den das „BaFinJournal" in seiner Januarausgabe berichtet. Der Report nimmt den Zeitraum zwischen dem IDD-Anwendungsbeginn im Februar 2018 und Ende 2019 in den Blick.
Großteil der Sanktionen gegen deutsche Vermittler
Von den 1923 Sanktionen und sonstigen Maßnahmen entfielen 1588 auf Deutschland, was über 80 Prozent entspricht. Rund drei Viertel der Verstöße in der EU bzw. dem EWR bestanden darin, dass Vermittler die beruflichen und organisatorischen Anforderungen aus Artikel 10 IDD verletzten. Der regelt, wie sie ihren Berufszugang erwerben und aufrechterhalten. Dazu gehört es beispielsweise, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen zu können. Wenn das nicht oder nicht mehr der Fall ist, droht der Widerruf der Erlaubnis. Bei 50 Prozent der gemeldeten Sanktionen handelte es sich um einen solchen Widerruf.
Heterogener Versicherungsmarkt lasse keinen Vergleich zu
Mit Blick auf den hohen Anteil Deutschlands an den Sanktionen weist die BaFin darauf hin, dass sich die Zahlen der einzelnen Länder derzeit nicht vergleichen ließen. Der europäische Versicherungsmarkt sei sehr heterogen. Zudem werden IDD-Verstöße in den Mitgliedsstaaten zum Teil unterschiedlich gehandhabt. 22 Staaten haben im Berichtszeitraum überhaupt keine Sanktionen oder sonstige Maßnahmen verhängt. In Deutschland mussten neben der BaFin auch die Aufsichtsbehörden Sanktionen melden, die nach dem nationalen Gewerberecht für die erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittler zuständig sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Industrie- und Handelskammern. Die BaFin teilt die Einschätzung von EIOPA, dass Inhalt und Form der Berichtspflichten im IDD-Review ab Mitte 2021 auf den Prüfstand kommen sollten.
AfW sieht funktionierende Aufsicht und kritisiert Verbraucherschützer
Für den AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sind die Zahlen weder erschreckend hoch, noch zufriedenstellend niedrig. „Für uns zeigt das Ergebnis aber eines: Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert. Die zuständigen IHK sorgen dafür, dass in Deutschland europaweit das mit Abstand strengste Aufsichtsregime herrscht.“ so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.
Der AfW befürwortet eine einheitliche Aufsicht über die Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) und lehnt eine Verlagerung zur Wirecard-belasteten BaFin ab. Kritik übt der Verband am Verbraucherzentrale Bundesverband, der in Richtung der IHKen den Vorwurf erhob, sie seien durch ihre „Doppelrolle“ als Aufsicht und Interessenvertreter nicht unabhängig und schufen Raum für. „Unabhängig davon, dass das ein klarer Angriff auf das bewährte Kammersystem insgesamt in Deutschland ist, zeigen die Zahlen der EIOPA auch, dass am Vorwurf des Interessenskonfliktes gegen die IHKen nichts, aber auch gar nichts, dran ist“, so Wirth.