Neue Frage- und Beratungspflichten: BVK aktualisiert Checkliste
Die EU-Transparenzverordnung verpflichtet Finanz- und Versicherungsvermittler in der Beratung das Thema Nachhaltigkeit zu berückschtigen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute erwartet einen erheblichen Mehraufwand und bietet dem Vertrieb pragmatische Unterstützung.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ergänzt seine Checkliste für Versicherungsvermittler zur EU-Transparenzverordnung (TVO) über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Sie enthält nun Handlungsempfehlungen, wie Vermittler bei Beratungen zu Versicherungsanlageprodukten wie Fondspolicen oder auch klassischen Lebensversicherungen die gesetzlich vorgeschriebene Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen umsetzen können. Die neuen Frage- und Beratungspflichten wurden per EU-Verordnung (2021/1257) eingeführt und müssen spätestens ab 2. August 2022 angewendet werden.
Neue Beratungs- und Dokumentationspflichten
Die Verordnungen sollen helfen, die EU-Nachhaltigkeits- und Umweltziele auch im Finanz- und Versicherungssektor zu erreichen. Versicherer und Versicherungsvermittler müssen bereits seit März dieses Jahres sicherstellen, dass die Versicherungsanlageprodukte, die sie ihren Kunden empfehlen, den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden entsprechen, so der Vermittlerverband. Dazu ist eine differenzierte Nachfrage vorgeschrieben, ob und in welchem Ausmaß entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen gewünscht sind. Alternativ kann der Kunde wünschen, dass nachhaltigkeitsbezogene Risiken vermieden werden. All dies und noch mehr müssen Versicherungsvermittler bei den Kunden erfragen, bei ihren Produktempfehlungen berücksichtigen und in einer Beratungsdokumentation festhalten.
„Die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wird damit erneut komplexer und zeitintensiver“, sagt Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund, mit dessen Unterstützung die Checkliste erstellt wurde. „Außerdem sollte man nicht bis August warten, denn die Änderungen des Beratungsprozesses werden Zeit und wahrscheinlich auch neue Beratungssoftware erforderlich machen.“ BVK-Präsident Michael H. Heinz ergänzt: „Mit der TVO-Checkliste wollen wir den Versicherungsvermittlern pragmatisch helfen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.“