07.07.2020 Vermittlerwelt

Service für Makler: Neue DSGVO-konforme Einwilligungserklärung

AfW schafft Branchenstandard für Versicherungsmakler – Musterformular ab sofort als kostenloser Download verfügbar.

Mehraufwand: Gemäß DSGVO müssen Makler jeden Klienten umfangreich über die Erfassung und Verwendung seiner Kundendaten informieren. (Foto: bertholdbrodersen/Pixabay)
Mehraufwand: Gemäß DSGVO müssen Makler jeden Klienten umfangreich über die Erfassung und Verwendung seiner Kundendaten informieren.
(Foto: bertholdbrodersen/Pixabay)

Seit 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist eine an die Vorgaben angepasste Datenschutzinformation und ein entsprechendes Einwilligungsformular. Mit der Datenschutzinformation wird der Kunde hinreichend darüber in Kenntnis gesetzt, wie mit seinen Daten umgegangen wird.

Auf Anregung des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung wurde gemeinsam mit der beim AfW angesiedelten Initiative „Pools für Makler“ und mit fachlicher Unterstützung weiterer Partner der Branche – auch von Versicherern, u.a. der Allianz – eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung (EWE) erarbeitet. Ziel ist es, den Maklern und den Unternehmen eine breit am Markt akzeptierte und abgestimmte Vorlage zu liefern und einen Branchenstandard zu setzen. Die DSGVO-konforme „Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung“ ist nun HIER kostenfrei abrufbar.

Wichtiger Schritt zu mehr Klarheit

 

„Ein solch komplexes Thema wie der Datenschutz bedarf einer gemeinschaftlichen zur Lösung. Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, auf so breiter Basis dieses Ergebnis für die Branche zu erzielen“, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung.

Friedel Rohde, Projektkoordinator beim Arbeitskreis Beratungsprozesse, dessen Mitglieder bei der Erstellung der EWE mitgearbeitet haben: „Für uns hat die Unterstützung von Maklern mit praxistauglichen Arbeitsmaterialien oberste Priorität. Deshalb begrüßen wir das Vorhaben, beim komplexen Thema Datenschutz einen Branchenstandard zu initiieren. Im nächsten Schritt sollte eine modulare Lösung entstehen, mit der Makler den Umfang der EWE je nach Beratungssituation und Branche einschränken können. Unsere Praktiker arbeiten gern daran mit.“

Guido Wehmeyer, Syndikusanwalt bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, ergänzt: „Wir unterstützen diese Brancheninitiative. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit und Verständlichkeit für unsere Kunden und die ungebundenen Vermittler. Aus einer einheitlichen Erklärung kann ein Versicherer zudem eine deutliche Prozessvereinfachung ableiten. Anstelle individueller und damit fehleranfälliger Formulierungen kann der ungebundene Vermittler nun auf ein einheitliches Wording unter Berücksichtigung der Musterformulierungen des GDV zurückgreifen.“

Weiteres Musterformular für Datenschutzinformation

 

Zusätzlich zur standardisierten Einwilligungserklärung wird den Maklern auch ein Muster einer Datenschutzinformation nach Paragraf 13 DSGVO zur Verfügung gestellt. Das Dokument ist HIER kostenfrei abrufbar. Mit der Einwilligungserklärung wird für bestimmte Verarbeitungsvorgänge bzw. bestimmte Kategorien von Daten – wie Gesundheitsdaten – die ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten eingeholt. Diese Datenschutzinformationen sind allen Personen auszuhändigen, die von einer Datenverarbeitung betroffen sind, also insbesondere Versicherungsnehmern, aber auch versicherten Personen und abweichenden Beitragszahlern.

Da jeder Maklerbetrieb anders organisiert ist, lässt sich kein verbindliches Muster entwickeln, das die Gegebenheiten jedes Unternehmens exakt abbildet. Hier sind die Anwender gefragt: Sie müssen die Orientierungshilfe entsprechend abgleichen und individuell anpassen. 

 


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