Deutscher Steuerberater-Versicherung wird Geschäftserlaubnis entzogen
Die BaFin hat der Pensionskasse der Steuerberater das Neugeschäft untersagt. Ein bereits 2020 ergangener Bescheid wurde nun rechtskräftig. Der Versicherungsverein befindet sich derweil nach eigenen Angaben in Abwicklung, für Bestandskunden seien die Leistungen aber sichergestellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Deutschen Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Der bereits im Februar 2020 ergangene Bescheid wurde nun mit Ablauf des Jahres 2021 bestandskräftig. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend war.
Laut Aufsichtsbehörde stellt der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis eine Straftat dar. Der Bonner Anbieter darf nun keine neuen Versicherungsverträge abschließen sowie bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen. Mit insgesamt 4411 Rentenanwärtern und 3652 Rentenbeziehern (Stand Ende 2020) gehört die Deutsche Steuerberater-Versicherung zu den kleinen Pensionskassen in Deutschland.
Schieflage mit langer Vorgeschichte
Die Deutsche Steuerberater-Versicherung hat schon seit Längerem erhebliche Probleme. So hatte man im Dezember 2018 einräumen müssen, die Solvenzanforderungen der BaFin seit einem Jahr nicht erfüllen zu können. Die Aufseher verlangten daraufhin einen Sanierungsplan. Im Juni 2019 vermeldeten die Bonner dann, dass sich die rund 8000 Versicherten auf höhere Beiträge und gekürzte Renten einstellen müssen. Im Dezember 2019 wurde schließlich der Garantiezins auf 2,25 Prozent begrenzt. Der BaFin genügte dies nicht, sie lehnte den vorgelegten Finanzierungsplan als nicht genehmigungsfähig ab und machte ihre Drohung mit dem Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb wahr. Da die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides nicht angeordnet wurde, war er zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht bestandskräftig. Deshalb leitete der Versicherungsverein ein Widerspruchsverfahren ein und klagte später.
Pensionskasse betont Sicherheit der Bestandskunden
Ohne Erfolg. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung bestätigte auf ihrer Website vor wenigen Tagen den Sachverhalt. Mittlerweile befinde man sich seit Jahresbeginn formell in Abwicklung. Für die Bestandskunden der Pensionskasse würden sich durch den rechtskräftigen Bescheid allerdings keine Änderungen ergeben. Neue Versicherte nimmt die Pensionskasse nach eigenen Angaben bereits seit Oktober 2018 nicht mehr auf. Eine mögliche Öffnung spielte auch in ihren Planungen keine Rolle. Um die fortlaufenden Leistungen für Rentner und Anwärter sicherzustellen, benötige man kein Neugeschäft, da die bestehenden Verträge kapitalgedeckt finanziert sind. Bestehende Versicherungsverträge würden mit allen vertraglichen Rechten und Pflichten über die gesamte Vertragslaufzeit erfüllt, verspricht die Pensionskasse.