07.05.2020 Branche

HDI mit Corona-Sonderaktion für Kraftfahrt- und private Unfallversicherung

Bestandkunden aus systemrelevanten Berufen bekommen bis zum 30.6. einen kostenlosen Mobilitäts-Schutzbrief und Soderzahlungen bei Coronoinfektion.

Die Hannoveraner wollen ihre besonders stark betroffenen Kunden unterstützen. Das Angebot ist zunächst aber bis Ende Juni befristet. (Foto: HDI Versicherung AG)
Die Hannoveraner wollen ihre besonders stark betroffenen Kunden unterstützen. Das Angebot ist zunächst aber bis Ende Juni befristet.
(Foto: HDI Versicherung AG)

Die HDI Versicherung will bis Ende Juni Bestandskunden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, mit kostenlosen Zusatzleistungen zu ihrer bereits bestehenden Kfz- und privaten Unfallversicherung unterstützen. Das teilte die Talanx-Tochter heute mit. Darüber hinaus übernimmt HDI bei allen privat unfallversicherten Kunden den Eigenanteil bei einem Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls oder einer Covid19-Infektion.

Kostenloser Corona-Mobilitäts-Schutzbrief

 

Für Kunden, die bei HDI einen Pkw und/oder das Motorrad versichert haben, gibt es einen kostenlosen Corona-Mobilitäts-Schutzbrief. Dieser beinhaltet eine Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort bis zu 150 Euro, das Abschleppen nach einer Panne oder einem Unfall bis zu 200 Euro und das Bergen nach Panne oder Unfall in unbegrenzter Höhe. Dabei sind alle Fahrten mit dem Fahrzeug in Deutschland oder direkt an Deutschland angrenzenden Ländern abgesichert. HDI leistet auch, wenn etwa das Fahrzeug morgens am Wohnort nicht anspringen will.

Einmalzahlung bei Covid19-Infektion oder Quarantäne

 

Bei HDI privat unfallversicherte Personen aus den betreffenden Berufsgruppen erhalten eine einmalige Zahlung von 250 Euro bei ärztlich festgestellter Covid19-Infektion oder behördlicher Quarantäneauflage. Hierfür ist allerdings eine vorherige Registrierung erforderlich. Gleiches gilt für eine einmalige Sonderleistung bei Krankenhausaufenthalt, hier allerdings unabhängig von der beruflichen Tätigkeit. Versicherten wird der Eigenanteil von zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage bei einer stationären Behandlung infolge eines Unfalls oder einer Covid19-Infektion erstattet.


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