Pleite von Thomas Cook: Zurich muss zahlen
Insolvenzversicherer springt für betroffene Urlauber ein.
Von der Pleite des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook ist auch die Assekuranz betroffen. Denn jetzt muss die Insolvenzversicherung einspringen. Zuständig ist in diesem Fall die Zurich Versicherung (offiziell: Zurich Insurance Plc, Niederlassung für Deutschland ). Der Schutz gilt im Rahmen der Reiseversicherungsscheine für die Kunden von Thomas Cook in Deutschland und die dazugehörigen Veranstaltermarken. Die Absicherung besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reiseleistungen (z.B. Transport und Unterkunft). Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z.B. nur Flug oder nur Hotelbuchungen.
Versicherungssumme: 110 Millionen Euro
Zurich sichert daher im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Grundsätzlich gilt für den Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters Folgendes: Durch den bestehenden Versicherungsschutz sind geleistete Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer nach den vertraglichen Bestimmungen bis zu einer Gesamtsumme von 110 Millionen Euro versichert.
Für die Abwicklung von Ansprüchen hat Zurich die KAERA AG beauftragt. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren der Thomas Cook GmbH der o.g. verbundenen Veranstaltermarken. Alle Betroffenen, sowohl vor als auch bereits auf Reisen, sollen sich an die KAERA AG über nachfolgenden Link: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htm