08.02.2022 Branche

Unfallversicherung: ADAC wehrt sich gegen Verschwörungstheorie

Hat die ADAC-Unfallversicherung in der Folge der Corona-Pandemie ihre Bedingungen geändert? Dieser Behauptung von Verschwörungstheoretikern, die in den Sozialen Medien viel Anklang fand, tritt das Unternehmen entschieden entgegen.

Der ADAC sah sich in den vergangenen Tagen zu Unrecht einer unerfreulichen Protestwelle im Netz ausgesetzt. (Foto: © doganmesut - stock.adobe.com)
Der ADAC sah sich in den vergangenen Tagen zu Unrecht einer unerfreulichen Protestwelle im Netz ausgesetzt.
(Foto: © doganmesut - stock.adobe.com)

Es war mal wieder ein typischer Social-Media-Aufreger: Der ADAC verfüge angeblich über geheime Insiderinformationen zur langfristigen Schädlichkeit von Corona-Impfstoffen, weshalb er im Rahmen der Pandemie flugs die Bedingungen seiner Unfallpolice angepasst habe. Es war der als Coronaleugner einschlägig in Verruf geratene ehemalige Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen in Hannover, Stefan Homburg, der dem Versicherer des Clubs scheinbar auf die Schliche gekommen war. Allein bei Twitter hat er fast 64.000 Follower.

Coronaleugner vs ADAC

 

Dort veröffentlichte Homburg bereits im Januar einen Auszug aus den womöglich pandemiebedingt aufgefrischten ADAC-Versicherungsbedingungen, in denen es heißt: „Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen: .... Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.“ Eine raunende Bewertung des von ihm aufgedeckten vermeintlichen Skandals liefert der Finanzprofessor auch: „Wer das nicht versteht, dem ist nicht zu helfen.“ Vielen seiner Follower war offenbar zu helfen, sie fühlten sich in ihren schlimmsten Ahnungen bestätigt. Der Tweet wurde mittlerweile fast 4700 Mal geliked und über 1900 Mal geteilt.

Recherchenetzwerk klärt auf

 

Doch Homburgs steile These stellte sich bei genauerem Hinsehen als Humbug heraus. Der Passus, fand das Recherchenetzwerk „Correctiv“ heraus, ist bereits seit 2007 Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Wörtlich heißt es dort: „Nicht versichert sind (...) Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen. Versicherungsschutz besteht jedoch für die Folgen von sonstigen Impfungen (§3, 2b)“.

Der ADAC bestätigte das Rechercheergebnis. Demnach sind, wie ADAC-Sprecher Alexander Machowetz gegenüber „Correktiv” sagte, Impfschäden seit 2007 in dem Unfallschutz enthalten. „Vorher waren sie, wie seinerzeit üblich, gar nicht versichert“, so Machowetz. Mögliche Fälle von Impfschäden würden individuell geprüft, ausgenommen seien staatlich verfügte Impfungen. Diese Information machte dann auch schnell bei Twitter die Runde. So schrieb der „Tatort“-Regisseur Tom Bohn, der den Tweet zuvor geteilt hatte: „Steht offensichtlich seit 2011 in den Verträgen. Danke für die breite Diskussion und Aufklärung.“

Versicherer zahlt nicht, aber der Staat

 

Hintergrund: Impfschäden sind im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bereits abgedeckt – durch den Staat. Das gilt auch für mögliche Impfschäden durch Covid-19-Impfungen: „Wer durch eine Schutzimpfung (…), die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (…) vorgenommen wurde (…) eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens (…) auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (…)“, heißt es im Gesetz. Wohl doch keine akute Verschwörung wohlinformierter Kreise, sondern eine ganz normale Anpassung des Bedingungswerks, die schon fast 15 Jahre Bestand hat.

Dieser Tweet brachte den Stein ins Rollen. (© Twitter)

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