17.02.2021 Recht | Ratgeber

PKV: Welche Rolle die BaFin bei Treuhändern spielt

Private Krankenversicherer müssen Beitragserhöhungen von Treuhändern absegnen lassen. Ob sie unabhängig sind, entscheidet allein die BaFin. Aber muss die Behörde auf Verlangen einzelner Versicherungsnehmer tätig werden? Ein Verwaltungsgericht sagt Nein.

Die Rolle der Treuhänder bei PKV-Prämienanpassungen ist in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten. In der Folge gab es bereits einige Prozesse. (Foto: succo/Pixabay)
Die Rolle der Treuhänder bei PKV-Prämienanpassungen ist in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten. In der Folge gab es bereits einige Prozesse.
(Foto: succo/Pixabay)

Kunden einer privaten Krankenversicherung haben keinen Anspruch darauf, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtsverbindlich feststellt, ein für das Versicherungsunternehmen tätiger Treuhänder sei nicht „unabhängig“. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat nach mündlicher Verhandlung entschieden. Hintergrund sind die teilweise erheblichen Erhöhungen von Versicherungsbeiträgen bei PKV-Verträgen. Diese bedürfen unter anderem der Zustimmung eines „unabhängigen“ Treuhänders.

BaFin lehnt aufsichtsrechtliches Verfahren ab

 

Im verhandelten Fall hatten die Betroffenen wegen der Prämienerhöhung zunächst Klage vor dem Landgericht erhoben. Zur Begründung trugen sie unter anderem vor, dass die Treuhänder, die der Erhöhung zugestimmt hatten, nicht unabhängig gewesen seien. Das Landgericht setzte das Verfahren allerdings aus. Die Frage der Unabhängigkeit der Treuhänder sei nur nach Maßgabe des Versicherungsaufsichtsrechts zu beantworten. Einen entsprechenden Antrag der Kläger auf ein aufsichtsrechtliches Verfahren lehnte die BaFin allerdings ab. Dagegen richtete sich schließlich die verwaltungsgerichtliche Klage. Die Kläger wollten die BaFin gerichtlich dazu verpflichten, eine solche Feststellung zu treffen.

Kein subjektiver Rechtsanspruch

 

Die Frankfurter Verwaltungsrichter wiesen die Klage nun als unzulässig ab (AZ. 7 K 3632/19.F). Die BaFin nehme die ihr obliegenden Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr. Einzelne Versicherungsnehmer hätten keinen subjektiven Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Tätigwerden der Behörde. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die BaFin bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben auch die Belange der Versicherten zu berücksichtigen habe. Mit dieser gesetzlichen Umschreibung sei die Wahrung der Interessen der Allgemeinheit der Versicherten gemeint.

Wirksamkeit von Prämienerhöhungen zivilrechtlich zu klären

 

In dem Urteil wird festgestellt, dass die Unabhängigkeit von Prämientreuhändern im Rahmen der Versicherungsaufsicht durchaus geprüft werden müsse. Allerdings habe der einzelne Versicherungsnehmer gegenüber der BaFin keinen Rechtsanspruch auf die Feststellung, dass ein Treuhänder nicht unabhängig sei. Die Frage der Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung sei ausschließlich im Wege des Rechtsschutzes vor den Zivilgerichten zu prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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