Inflation: Was Versicherte nicht tun sollten
Der Bund der Versicherten ist dafür bekannt, dass er viele Produkte der Assekuranz für überflüssig oder ungeeignet hält. Doch bei den wirklich wichtigen Absicherungen wie Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit warnen die Verbraucherschützer nun eindringlich vor Kündigungen im Zuge der aktuellen Krise.
Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) glaubt, dass aktuell viele Menschen wegen der stark gestiegenen Ausgaben darüber nachdenken, sich von Versicherungsverträgen zu trennen, um Prämien zu sparen. Zahlen hat der Verein dazu allerdings nicht. Aus einer kürzlich veröffentlichten Civey-Umfrage im Auftrag des Lebensversicherers Canada Life geht jedoch hervor, dass die Menschen in Deutschland am ehesten auf größere Anschaffungen wie Möbel und Autos verzichten. Versicherungen stehen bei den Sparanstrengungen erst an sechster Stelle. Dabei wird eher bei Sachversicherungen als an der Altersvorsorge gespart.
Absicherung von Arbeitskraft und Pflegebedürftigkeit wichtig
In jedem Fall warnt der BdV nun vor einer vorschnellen und leichtfertigen Kündigung von Versicherungsverträgen. Dabei muss man wissen, dass die Verbraucherschützer mit einer ganzen Reihe von Produkten auf Kriegsfuß stehen und hier grundsätzlich einen vollständigen Verzicht proklamieren (Übersicht: hier). Nun verlautbart der BdV aber, dass bei einigen wichtigen Versicherungen die Leistungen eventuell sogar aufgestockt werden sollten – beispielsweise für Absicherungen von Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit. Konkret sollten Verbraucher jetzt unter Umständen mehr für ihre Berufsunfähigkeits- und Pflegezusatzversicherungen bezahlen. „Prüfen Sie Ihre Ausgaben, ermitteln Sie Ihren Bedarf. Wenn Sie feststellen, dass die Versicherungsleistungen Ihrer Verträge nicht mehr ausreichen, sollten Sie handeln“, sagt Constantin Papaspyratos, Chefökonom des BdV.
Was Beitragsdynamik und Nachversicherung bewirken
Der BdV empfiehlt zu prüfen, ob in den Verträgen dynamische Erhöhungen und/oder Nachversicherungsgarantien vereinbart sind. Um die Höhe der Leistungen im Versicherungsfall dem gestiegenen Bedarf anzupassen, müssten dabei dann auch die Prämien erhöht werden. Versicherte sollten im Zweifelsfall bei ihrem Anbieter nachfragen, wie sich das umsetzen lässt. Im besten Fall hätten Versicherte schon bei Vertragsschluss eine Beitragsdynamik vereinbart. Über diese erhöht sich der Versicherungsschutz regelmäßig wiederkehrend um einen bestimmten Faktor ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dadurch kann eine inflationsbedingte Absenkung des Leistungsniveaus zumindest teilweise ausgeglichen werden. Darüber hinaus lässt sich – wenn auch oftmals nur innerhalb festgelegter Fristen – eine Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Versorgungssituationen vornehmen: So sei eine Erhöhung der Leistungen bei vielen Verträgen innerhalb bestimmter Grenzen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung über eine sogenannte Nachversicherung möglich (z. B. nach Heirat, Geburt eines Kindes oder darlehensfinanziertem Immobilienerwerb).
Die Versicherten müssen aber in beiden Fällen für ihren Versicherungsschutz mehr bezahlen. Die Alternative wäre, sich darauf einzustellen, die Ausgaben im Leistungsfall zu senken und/oder vorher gegen die Inflation anzusparen. „Bei der privaten Altersvorsorge mag das möglich sein – zum Beispiel über Aktienanlagen. Für den Fall von Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit dürfte es die meisten Erwerbstätigen aber überfordern“, so Papaspyratos.