Münchener Verein mit neuer Zahnzusatzversicherung
Neues Produkt „ZahnGesund“ bietet Kunden drei Tarife, die sie vor allem durch die prozentuale Höhe der Kostenerstattung unterscheiden.
Die Münchener Verein Krankenversicherung erweitert mit einer neuen Zahnzusatz-Produktreihe ihr Portfolio im Geschäftsfeld der Krankenzusatzversicherung. Das Produkt mit dem Namen „ZahnGesund“ sichert nach Unternehmensangaben über drei Tarife die Kostenrisiken von Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Kieferorthopädie und der Schmerzlinderung für gesetzlich Krankenversicherte und Personen mit freier Heilfürsorge ab. Die Versicherten können sich dabei zwischen einer Leistungshöhe von 75, 85 oder 100 Prozent entscheiden, wobei sich die Erstattungsleistungen bei den Tarifen mit 75 und 85 Prozent bei lückenloser Bonusheftführung in den vergangenen zehn Jahren auf 80 bzw. 90 Prozent erhöhen. Mit der neuen Zusatzpolice hat der Anbieter vor allem Makler im Blick und plant unter anderem, das Produkt auf der digitalen DKM Ende Oktober vorzustellen.
Keine Wartezeit und im Top-Tarif kein Begrenzung der Erstattung
Bei den neuen Tarifen gibt es keine Wartezeit. Die Kunden können die Leistung sofort in Anspruch nehmen. Im Tarif „ZahnGesund 100“ werden die Kosten für Zahnbleaching übernommen. Im Antrag wird nur eine Gesundheitsfrage nach fehlenden Zähnen gestellt, wobei ein fehlender Zahn kostenlos mitversichert ist. Kunden, die bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, können unter Anrechnung ihrer bisherigen Versicherungszeiten in einen der „ZahnGesund“-Tarife wechseln. Dabei gilt von Anfang an eine unbegrenzte Erstattungshöhe.
Die Münchener erstatten bei medizinischer Notwendigkeit zudem besondere Maßnahmen zur Schmerzlinderung, wie beispielsweise Akupunktur, Hypnose oder auch Vollnarkose. Wenn es der Zahnarzt medizinisch für erforderlich hält und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abrechnen kann, werden auch moderne Trendleistungen wie Laserbehandlung bezahlt. Mithilfe der Innovationsgarantie sind künftig neu hinzukommende, medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen gemäß Gebührenordnung mitversichert.