Höhere Garantien für Lebens- und Rentenversicherungen möglich
Die Deutsche Aktuarvereinigung bestätigt ihre Empfehlung einer deutlichen Erhöhung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge in der Lebensversicherung auch für 2026. Versicherer müssen ihre Risikotragfähigkeit im Blick behalten.
Die Deklarations-Saison der deutschen Lebensversicherer hat begonnen und nimmt nun zusehends an Fahrt auf. Die laufende Verzinsung privater Rentenpolicen dürfte im breiten Markt erneut zulegen. So hat die Axa ihre Überschussbeteiligung für 2025 von 2,6 auf drei Prozent erhöht, die ERGO Vorsorge bietet ihren Versicherten 2,8 statt 2,2 Prozent und die Nürnberger meldet eine um 0,2 Prozentpunkte gegenüber diesem Jahr höhere laufende Verzinsung. Die für die Kunden erfreuliche Entwicklung resultiert nach einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase aus einem deutlichen Anstieg der Kapitalmarktrenditen in den Jahren 2022 und 2023. Im laufenden Jahr hat sich das Zinsniveau stabilisiert. Daran dürfte sich mittelfristig wenig ändern – zuletzt hatten Bundesbankpräsident Joachim Nagel und EZB-Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel davor gewarnt, bei den Zinsen „zu weit zu gehen“. Der Spielraum für weitere Leitzinssenkungen sei begrenzt.
Geopolitische Risiken halten Inflationsdruck hoch – das ermöglicht höhere Garantiezinsen
Das deckt sich auch mit der Einschätzung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). „Die Krisen in der Welt sind nicht weniger geworden“, sagt DAV-Vorstandsvorsitzender Dr. Maximilian Happacher.
Geopolitische Krisen wie der russische Angriffskrieg in der Ukraine, der sich zuspitzende Nahost-Konflikt, Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum, drohende Handelskriege, aber auch höhere Staatsausgaben dürften bis auf Weiteres Druck auf die Inflation ausüben. Lebensversicherungskunden könnten sich, so Happacher, darauf einstellen, dass der Höchstrechnungszins für Neuverträge mittelfristig stabil gehalten werden kann.
Ein Prozent Garantiezins auch für Neuverträge ab 2026 wahrscheinlich
Der Höchstrechnungszins legt fest, wie hoch der gewährte Garantiezins einer privaten Rentenversicherung oder kapitalbildenden Lebensversicherung maximal ausfallen darf. Von 2022 bis 2024 waren es lediglich 0,25 Prozent. Ab 2025 können die Anbieter ein Prozent auf die Sparbeiträge zusichern – damit steigt die Attraktivität des Altersvorsorgeklassikers wieder. Nun empfiehlt die DAV auch für das Jahr 2026 einen Höchstrechnungszins für die handelsrechtliche Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsverträgen mit Zinsgarantie (HRZ) in Höhe von einem Prozent. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält die Empfehlung für richtig. „Höhere Anpassungen lässt das Zinsumfeld nicht zu. Kleine Anpassungen würden aufgrund der dann notwendigen Produktanpassungen viel Aufwand bedeuten und kaum Nutzen bringen”, so Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim GDV. Die Entscheidung liegt beim Bundesfinanzministerium. Ob Versicherer den vollen Rahmen für ihre Garantieprodukte ausschöpfen, liegt allerdings im unternehmerischen Ermessen. Der Rechnungszins muss zur Risikotragfähigkeit des Unternehmens und zu den Eigenschaften des Produkts passen, mahnt der DAV.
So leiten die Aktuare ihre Empfehlung zum Höchstrechnungszins her
Unter Annahme verschiedener Szenarien für die zukünftigen Zinsentwicklungen werden die aus einem repräsentativen Kapitalanlageportfolio abgeleiteten Durchschnittsrenditen in die Zukunft projiziert. Zur Glättung wird das gewichtete Mittel dieser Renditen über jeweils fünf Jahre gebildet.
„Zusätzlich wird auf diese geglätteten Renditen ein 40-prozentiger Abschlag als Sicherheitspuffer eingerechnet. Diesen hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung des europäischen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II gefordert“, erläutert DAV-Chef Happacher.
Auch wenn diese Vorgabe an den Höchstrechnungszins inzwischen entfallen ist, setzt die DAV diesen Sicherheitsabschlag weiterhin in ihren Analysen an. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurde zudem beschlossen, dass auch in Niedrigzinsphasen der Sicherheitsabschlag immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.