16.05.2024 Branche

Versicherungs-Check vor dem Campingurlaub

Abenteuerlust und das Gefühl von Freiheit – wer mit dem Wohnwagen oder im Wohnmobil verreist, sollte bei aller Vorfreude die Risiken im Blick haben. Zu welchen Versicherungen der Bund der Versicherten rät.

Natur pur für Individualisten: Urlauben im Wohnmobil hat Konjunktur. Allerdings lauern während der Reise einige Risiken – die aber über die passende Versicherung abgesichert werden können. (Foto: R+V/Getty Images)
Natur pur für Individualisten: Urlauben im Wohnmobil hat Konjunktur. Allerdings lauern während der Reise einige Risiken – die aber über die passende Versicherung abgesichert werden können.
(Foto: R+V/Getty Images)

Aufwachen im Grünen oder am Meer, kein Massentourismus, höchste Flexibilität bei der Routenplanung: Die Vorteile eines Urlaubs mit Wohnwagen oder Wohnmobil liegen auf der Hand. Einer Untersuchung des Automobilclubs ADAC zufolge sind inzwischen rund 15 Millionen Menschen in Deutschland Camper – viele davon mit Bulli & Co. unterwegs. Damit die ungezwungene Abenteuerreise nicht in einem finanziellen Alptraum endet, empfiehlt der Bund der Versicherten (BDV), vor der Abfahrt ins Blaue mögliche Risiken abzuschätzen und adäquat abzusichern.

Nicht ohne private Haftpflicht

 

Gerade für Novizen im Wohnmobil, aber auch für ausgebuffte Camping-Profis lauern auf der Urlaubsreise einige Gefahren. Zu riskanten Situationen kann es beispielsweise kommen, wenn Gegenstände wie Schränke während einer Fahrt nicht ausreichend gesichert sind. Sie können durch das Fahrzeug fliegen und Personen verletzen. Ein anderes Risiko sind heiße Sommertage. Stellt man sein Wohnmobil auf dem ausgetrockneten Rasen ab, kann der heiße Auspuff eines frisch geparkten Wohnmobils Gras oder verdorrte Sträucher anfachen und womöglich das Nachbarzelt in Brand stecken. „Das Risiko, Dritte fahrlässig zu schädigen, ist auch beim Camping nicht zu unterschätzen, eine private Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Sie prüft, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Ist dies der Fall, kommt sie für den Schaden auf“, sagt BDV-Vorständin Bianca Boss. Ist ein Anspruch unberechtigt, wehrt die Versicherung diesen ab und fungiert so als eine Art Rechtsschutzversicherung.

Unfallversicherung und Vollkasko für den Ernstfall

 

Aktivurlauber, die nicht ohne ihr komplettes Reservoir an Sportausrüstungen auf Reisen gehen, sollten den Abschluss einer privaten Unfallversicherung in Betracht ziehen. Die springt im Ernstfall ein, wenn man sich verletzt und eine Invalidität erleidet – beispielsweise bei einer Tour mit dem Mountainbike oder beim Wandern. Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge rät der BdV zu einer Kfz-Kaskoversicherung. Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Campingmobil ab. Die Leistungen der Teilkasko umfassen Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Wildschäden. „Im Gegensatz zur Teilkasko schließt die Vollkasko beispielsweise auch selbst verschuldete Unfälle am eigenen Wohnmobil und Vandalismusschäden ein“, sagt Boss. Zu selbst verschuldeten Unfällen könne es zum Beispiel kommen, wenn ungeübte Fahrerinnen und Fahrer zum ersten Mal mit dem Wohnmobil unterwegs sind und mit dessen Größe sowie dem ungewohnten Fahr- und Bremsverhalten überfordert sind.

Wann die Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl zahlt

 

Wer wertvolle Dinge mit auf den Campingtrip nimmt, für den kann eine Wohnmobil- bzw. Campinginhaltsversicherung sinnvoll sein. Die Angebote sollten genau geprüft und miteinander verglichen werden, rät der Bund der Versicherten. Außerdem empfiehlt es sich, beim Hausratversicherer oder beim Vermittler nachzufragen. Je nach Tarif ist der Diebstahl von Laptop, Fahrrad & Co. aus Wohnmobilen oder Wohnwagen über die Außenversicherung einer Hausratpolice versichert.

Zusatzversicherungen für Auslandsreisen

 

Geht der Campingtrip ins Ausland, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt empfehlenswert. Sie kommt für die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland auf, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt werden. Ebenso empfehlenswert ist ein Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der wird wichtig, wenn nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Deckungssumme des Unfallgegners nicht ausreicht.


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