Bundesrat stimmt in Kritik zur BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler ein
Politisches Signal für den beginnenden Gesetzgebungsprozess: Ausschüsse sehen wegen bisher funktionierender Aufsicht keinen Handlungsbedarf.
Die Bundesratsausschüsse für Finanzen und Wirtschaft lehnen den Regierungsentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung vor. Wenig später schlossen sich auch die Länder Bayern und NRW in eigenen, wortgleichen Empfehlungen der Position der Ausschüsse an. Aktuell werden die Vermittler in neun Bundesländern von den Gewerbebehörden überwacht. In sieben Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. In der vorliegenden Empfehlung wird darauf hingewiesen, dass kein dringender Handlungsbedarf bestehe. Es sei nicht erkennbar, inwiefern die BaFin besser geeignet sei, diese Funktion auszuüben. Schließlich habe die Behörde kaum Erfahrung mit Kleingewerbetreibenden. Überdies seien Skandale rund um Aufsicht von 34f-Vermittlern in den vergangenen Jahren nicht aufgrund mangelhafter Aufsicht entstanden. Vielmehr handelte es sich hierbei des Öfteren um Produkt- sowie Institutsskandale, für die die BaFin bereits jetzt zuständig ist.
Auf den Wechsel in Richtung BaFin hatte sich die Große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt. Das Bundeskabinett hat das sogenannte Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) bereits durchgewunken. Ziel ist es, dass Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung ab dem 1. Januar 2021 von der BaFin beaufsichtigt werden.
Kritik der Verbände
Das Vorhaben ist seit Monaten höchst umstritten. Vermittlerverbände wie der AfW laufen dagegen Sturm. Das jetzige Signal gibt den Kritikern neue Hoffnung. Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben“, monierte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Eine Befürchtung sind drastische Kostensteigerungen, die gerade für Einzelunternehmungen zum Problem werden könnten. Ähnlich argumentierte auch wiederholt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Es bleibt abzuwarten, welchen Effekt die ablehnende Haltung der Ausschüsse auf den Gesetzgebungsprozess haben wird. Beim Finanzlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz handelt es sich nicht um ein Zustimmungsgesetz. Sollte der Bundesrat jedoch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit Einspruch gegen das Gesetz erheben, müsste der Bundestag dieses Votum mit einer eigenen Zwei-Drittel-Mehrheit überstimmen. Dafür wäre die Große Koalition auch auf die Opposition angewiesen, die sich wenig begeistert zu dem Gesetzesvorhaben äußert. Die erste Lesung des Gesetzesvorhabens im Bundestag steht noch diese Woche an.