20.11.2020 Recht | Ratgeber

Beitrags­ent­las­tungs­­­tarife: Verbraucherzentrale rät ab

Dämpfen Beitragsentlastungstarife die Kosten in der PKV im Alter? Die Verbraucherzentrale Hamburg sagt Nein und rät stattdessen zu konventionellen Tarifwechseln. Hauptproblem ist, dass Entlastungstarife im Niedrigzinsumfeld keine Rendite mehr erwirtschaften können.

Für die Hamburger Verbraucherschützer sind Beitragsentlastungstarife in der PKV kein zeitgemäßes Instrument mehr. (Foto: Tumisu/Pixabay)
Für die Hamburger Verbraucherschützer sind Beitragsentlastungstarife in der PKV kein zeitgemäßes Instrument mehr.
(Foto: Tumisu/Pixabay)

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät von Beitragsentlastungstarifen in der privaten Krankenversicherung (PKV) ab. Der Abschluss eines gesonderten Tarifbausteins zur Beitragsentlastung im Alter rentiere sich meist nicht. Ein Tarifwechsel spare am Ende oft mehr Geld. Sinnvoll könne de Baustein unter Umständen aber für privatversicherte Angestellte  sein, deren Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen und die ihre Aufwendungen steuerlich absetzen können.

Hintergrund: In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter, doch die Einkünfte vieler Menschen sinken bei Renteneintritt. Zur Abmilderung bieten viele Unternehmen Beitragsentlastungstarife an. Dabei zahlt der Versicherte einen zusätzlichen Beitrag, der verzinslich angelegt und für eine spätere garantierte Beitragssenkung verwendet wird.

Verbraucherschützer sehen zahlreiche Nachteile

 

Aus Sicht der Verbraucherschützer geht die Rechnung aber nicht auf. Die Beiträge für die private Krankenversicherung blieben häufig trotz Entlastungstarif im Alter sehr hoch. Der Beitragsentlastungstarif funktioniere wie eine Rentenversicherung, deren Auszahlungen die Höhe der PKV-Beiträge eindämmen soll. Doch das dafür angesparte Kapital werde nur sehr niedrig verzinst. Zudem unterstellten die Versicherer bei der Berechnung der monatlichen Rentenhöhe eine zu hohe Lebenserwartung. In der Folge bekämen die meisten Verbraucher nicht einmal das eingezahlte Geld wieder heraus. Wechselten Versicherte zu einem anderen Anbieter oder in die gesetzliche Krankenkasse, werde das angesparte Geld in der Regel nicht ausgezahlt.

Die Verbraucherschützer kritisieren außerdem, dass Erben im Todesfall das Nachsehen hätten, da keine Auszahlung des nicht verbrauchten Geldes erfolgt. Weiteres Manko: Der Beitrag für den Entlastungstarif muss im Rentenalter üblicherweise weitergezahlt werden. Eigentlich dient das angesparte Geld dazu, die Beiträge von Versicherten ab dem 67. Lebensjahr zu senken. Die Entlastung besteht tatsächlich aber nur aus der Differenz zwischen dem weiter gezahlten Beitrag und der erzielten Senkung des Krankenversicherungsbeitrages.


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