Tierkrankenschutz der Helvetia bekommt Kompakttarif
Die Helvetia Versicherung hat ihre Tierkrankenversicherung „PetCare“ um eine neue Produktlinie mit mehr Leistungen erweitert.
Die Helvetia erweitert ihrer Tierkrankenversicherung „PetCare“ um eine neue Produktlinie. Der Tarif „Kompakt“ stellt nach Unternehmensangaben eine attraktive Alternative in Hinblick auf Preis und Leistung zwischen den bereits bestehenden Tarifen „Basis“ und „Komfort“ dar.
Erweiterung zum Basisschutz
Der neue Kompaktschutz erweitert die Leistungen des Basistarifs unter anderem um Vorsorgekosten und Kosten für Physiotherapien nach Operationen (maximal 200 Euro). Außerdem gelten im Kompaktschutz die doppelten jährlichen Entschädigungshöchstgrenzen des Basisschutzes. Muss der Halter selbst ins Krankenhaus oder eine Reha-Klinik, ist auch die Unterbringung des Haustiers mit maximal zehn Euro je Tag abgesichert. Für die Gesundheitsvorsorge zahlt die Helvetia jährlich eine Pauschale bis 30 Euro. Pro gemeldetem Leistungsfall (außer Gesundheitsvorsorge und Kastration) liegt die Selbstbeteiligung für den Versicherungsnehmer bei 20 Prozent.
Kostenloser Schutzbrief in allen Tarifvarianten
In allen drei Tarifen gilt freie Tierarztwahl und eine Erstattung der Behandlungskosten bei Notfällen bis zum vierfachen Satz der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte. Dies gilt durch die Update-Garantie auch rückwirkend für alle „PetCare“-Verträge in der Tarifversion 2018. Dabei sind rassespezifische Erkrankungen ohne Aufpreis mitversichert. Alle Tarife enthalten zudem automatisch einen kostenfreien Schutzbrief, der sowohl Serviceleistungen als auch teilweise Kostenübernahmen beinhaltet. Hierzu gehören Notfalltransporte oder Fahrdienste ebenso wie die Organisation von Futter und Medikamenten oder das Ausführen des Tieres, falls der Halter im Krankenhaus ist.
Bei Verkehrsunfällen und Vorsorgebehandlungen gibt es bei Helvetia „PetCare“ keine Wartezeit. Außerdem beinhaltet die Versicherung einen weltweiten, bis zu zwölf Monate gültigen Auslandsschutz einschließlich Reiseservice. Der Anbieter verzichtet nach drei Jahren Vertragslaufzeit auf Kündigungen nach einem Leistungsfall.