Trotz Amalgam-Verbot: Kassen versprechen Gratis-Füllungen
Ab dem neuen Jahr hat Dentalamalgam in Zahnarztpraxen europaweit ausgedient. Dafür sorgt eine neue Regularie, mit der die EU die Umwelt vor Schadstoffen schützen will. Für Kassenpatienten soll mindestens ein alternatives Füllmaterial ohne Zuzahlungen zur Verfügung stehen, meldet die Interessenvertretung der Ersatzkassen. Eine private Zusatzversicherung ist auch in Zukunft sinnvoll.
Bald gibt es keine „Plomben“ mehr, wenn der Zahnarzt Karies feststellt. Zum Schutz der Umwelt hat die Europäische Kommission im Sinne ihres Null-Schadstoff-Ziels Ende Mai entschieden, dass Dentalamalgam in zahnärztlichen Praxen ab dem neuen Jahr europaweit nicht mehr eingesetzt werden darf. Darauf hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) jetzt hingewiesen.
Amalgam ist eine silber bis schwarzgraue Quecksilberlegierung mit Zinn, Kupfer und Silber. Nach den derzeitigen EU-Vorschriften ist die Verwendung von Dentalamalgam zur Zahnbehandlung bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren oder stillenden Frauen bereits untersagt. Mit den neuen Vorschriften wird dieses Verbot ab 1. Januar 2025 auf alle Personen in der Europäischen Union ausgeweitet. Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Verwendung von Dentalamalgam wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin oder dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig erachtet, erläutert der Rat der Europäischen Union.
Einigung auf Versorgung ohne Mehrkosten
Bei Karies gilt künftig: Zahnärztinnen und Zahnärzte werden den Versicherten stattdessen alternative Füllmaterialien offerieren, von denen mindestens eines zuzahlungsfrei ist. Diese Regelung haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vereinbart, um auch ab 2025 allen Versicherten eine vollwertige Füllungstherapie ohne Aufpreis anbieten zu können. Der Verband der Ersatzkassen unterstützt die Regelung ausdrücklich. „Die Neuregelung stellt sicher, dass sich die Versicherten auch weiterhin auf eine qualitätsgesicherte Versorgung verlassen können, ohne Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen“, sagt die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Mit der schnellen Einigung habe die gemeinsame Selbstverwaltung einmal mehr ihre Stärke gezeigt, wenn es um flexible Lösungen für die Versicherten gehe.
Vdek hält Amalgam-Austausch für unnötig
Mögliche Gesundheitsschäden durch Amalgamfüllungen waren in den letzten Jahren immer wieder in der Diskussion. Der vdek weist jedoch darauf hin, dass bestehende Zahnfüllungen aus Amalgam gesundheitlich unbedenklich seien und nicht ausgetauscht werden müssten. Der Verband ist die Interessenvertretung aller sechs Ersatzkassen: Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse sowie HEK – Hanseatische Krankenkasse. Zusammen versichern sie mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland. Dagegen warnt die Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik durchaus vor möglichen Unverträglichkeitsreaktionen durch die Aufnahme von Quecksilber in den Körper.
Privates Upgrade zur Kassenversorgung
Generell gilt: Wer bei Zahnfüllungen mehr wünscht als die vom Gesetzgeber vorgeschriebene zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Kassenversorgung, muss mit Zuzahlungen rechnen – zum Beispiel für ein hochwertiges Keramik-Inlay. Das gilt auch für Zahnersatz. Schließlich zahlt die Kasse hier nur einen Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können sich Patientinnen und Patienten vor hohen Zahnarztrechnnungen schützen. Was die besten Tarife an Leistungen bieten und wie hoch die Prämien sind, zeigt ein Vergleich auf FOCUS MONEY-Versicherungsprofi.