12.04.2021 Sparten/Produkte

Württembergische: Mehr Flexibilität in der Krankenversicherung

Die Württembergische hat ihre private Krankenversicherung grundlegend überarbeitet. Das neue Tarifsystem ermöglicht es Kunden, verschiedene Module passgenau zu kombinieren. Das überarbeitete Krankentagegeld steht jetzt auch gesetzlich Versicherten zur Verfügung.

Der Markt für Krankenvollversicherungen war in den vergangenen Jahren schwierig. Die Württembergische hofft in diesem Segment nun auf neue Kunden. (Foto: © naka  - stock.adobe.com)
Der Markt für Krankenvollversicherungen war in den vergangenen Jahren schwierig. Die Württembergische hofft in diesem Segment nun auf neue Kunden.
(Foto: © naka - stock.adobe.com)

Die Württembergische Krankenversicherung AG (WürttKranken) hat zum 1. April eine neue Krankenvollversicherung und ein neues Krankentagegeld eingeführt. Mit etwas über 22.500 Versicherten in der Krankenvollversicherung spielt das Marktsegment für den Stuttgarter Versicherer bislang eine untergeordnete Rolle. Das Hauptaugenmerk lag in der Vergangenheit eher auf Zusatzversicherungen.

Mehr Flexibilität durch Module in allen Behandlungsbereichen

 

Bei dem neuen Produkt liegt der Fokus vor allem auf Flexibilität. Für die ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung stehen nun insgesamt acht Module bzw. Tarifbausteine mit jeweils unterschiedlichen Leistungsumfängen zur Verfügung. Kunden können aus diesem Angebot die gewünschte Absicherung zusammenstellen, indem sie aus jedem der drei Bereiche ein Modul auswählen. Für alle, die sich die Auswahl vereinfachen möchten, gibt es außerdem drei Paketlösungen, die nach Angaben des Unternehmens den jeweils möglichen Budgetrahmen berücksichtigen.

Die Module im ambulanten Bereich decken den Besuch bei Allgemein- und Fachmedizinern ab. Abgesichert sind außerdem unter anderem die Kosten für Heilmittel, Hilfsmittel, Psychotherapie, Vorsorge und Impfungen sowie Reha und Kuren. Mit den Modulen im stationären Bereich sind Behandlungen im Krankenhaus abgedeckt. Dabei steht den Versicherten eine Auswahl an verschiedenen Leistungsumfängen für Unterbringung, ärztliche Versorgung und weitere Komfortangebote zur Verfügung. Bei der zahnärztlichen Behandlung haben die Versicherten die Wahl zwischen unterschiedlichen Absicherungsniveaus für Zahnersatz (maximal 90 Prozent), Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe sowie versicherte Kinder und Jugendliche auch für Kieferorthopädie.

Grundsätzlich bietet die WürttKranken ihren Versicherten an, einen Teil der anfallenden Krankheitskosten selbst zu übernehmen, um so den monatlichen Beitrag zu reduzieren. Dieser Selbstbehalt bezieht sich ausschließlich auf den ambulanten Bereich. Vorsorgeuntersuchungen sind von dieser Regelung in bestimmtem Umfang ausgenommen. Die Schwaben bieten vier Selbstbehaltsstufen an: 0 Euro, 480 Euro, 960 Euro und 1440 Euro.

Beitragsreduktion durch Einschränkungen bei der Erstattung

 

Eine weitere Möglichkeit der Beitragsgestaltung bietet das Hausarzt- und Generikaprinzip. Es steht für die Module im ambulanten Bereich zur Verfügung. Wer auch künftig direkt den Facharzt ansteuern will, kann das vereinbaren, erhält nur 70 Prozent der Kosten erstattet, spart aber bei den Beiträgen. Ausgenommen von dieser Regelung sind bestimmte Fachrichtungen wie Kinder- oder Frauenärzte.

Bei Arzneimitteln werden nur die Kosten für Generika immer vollumfänglich erstattet. Falls Originalpräparate genutzt werden, fällt die Erstattung mit 70 Prozent bis zu einer Höhe von 2500 Euro geringer aus. Kunden zwischen dem 21. und dem 55. Lebensjahr können ohne Gesundheitsprüfung gegen Mehrbeitrag eine Beitragsentlastungskomponente abschließen. Sie sorgt für eine Beitragsermäßigung ab dem 65. Lebensjahr.

Krankentagegeld als Zusatzversicherung für GKV-Kunden

 

Das neue Krankentagegeld versteht die WürttKranken als sinnvolle Ergänzung zum Schutz vor dem finanziellen Risiko, das durch einen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit entsteht. Eine Neuerung dabei ist, dass die Versicherten ihre Absicherung in regelmäßigen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Darüber hinaus gibt es auch für gesetzlich Krankenversicherte ein neues Krankentagegeld als Zusatzversicherung. Voraussetzung für die Auszahlung des Krankentagegelds ist dabei der Nachweis über die Zahlung von Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und die Angabe des Grundes für die Arbeitsunfähigkeit.


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