Reform der Altersvorsorge: Lob und Kritik vom Maklerverband
Die Regierung will die schwächelnde Riester-Rente künftig durch ein Altersvorsorgedepot ersetzen. Die neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge soll kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer und flexibler als das bisherige Modell sein. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt das Gesetzesvorhaben, sieht jedoch auch Schwachstellen.

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Zum Jahresende gibt die Politik bei der Altersabsicherung endlich etwas Gas. Nach langem Hin und Her hat der Bundestag das umstrittene Gesetzespaket zur Rente inzwischen verabschiedet und damit im Wesentlichen die Haltelinie für das Renntenniveau von 48 Prozent bis 2031 festgezurrt. Die große Reform der ersten Säule der Altersvorsorge lässt allerdings weiter auf sich warten. Immerhin: Wenige Tage später kam Bewegung in die dritte Säule: Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Was die geplanten Änderungen für Maklerinnen und Makler und ihre Kundinnen und Kunden bedeuten, macht die Stellungnahme des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung deutlich.
Altersvorsorgedepot war lange überfällig
Die Interessenvertretung begrüßt den Referentenentwurf als grundlegenden Modernisierungsschritt. Denn: Mit dem neuen Altersvorsorgedepot, der flexibilisierten Zulagenförderung und dem Abbau bürokratischer Hürden werden zentrale Anliegen aufgegriffen, die auch der AfW seit Jahren fordert. „Das Altersvorsorgedepot bietet erstmals die Chance, kapitalmarktbasierte Vorsorge breit zugänglich zu machen und echte Renditepotenziale zu erschließen. Das ist ein richtiger und lange überfälliger Schritt“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Konkret enthält das Gesetzgebungsvorhaben zahlreiche Verbesserungen, die aus Sicht des Verbands die Attraktivität der privaten Altersvorsorge erhöhen. Hierzu zählen die kapitalmarktbasierte Vorsorge mit ETFs, Fonds und Anleihen, bei der die Erträge während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Weitere Pluspunkte sind die beitragsproportionale Zulage mit einer maximalen Förderung von 420 Euro pro Jahr, die Kinderzulage von 25 Prozent (maximal 300 Euro pro Kind) sowie die Startzulage von 200 Euro für unter 25-Jährige. Außerdem sollen die Auszahlungsmodelle flexibler sein, Eigenheimnutzung förderunschädlich sein und es soll neue Möglichkeiten der Vererbung geben. Ein Produkt- und Anbieterwechsel soll jederzeit möglich sein und auch für Riester-Altverträge gelten und versicherungsbasierte Garantieprodukte (80 Prozent oder 100 Prozent) erhalten bleiben. Zudem sollen laut Entwurf komplizierte Mindesteigenbeiträge entfallen.
„Die Reform greift viele Empfehlungen auf, die seit Jahren aus Wissenschaft, Praxis und Verbänden kommen. Sie eröffnet Millionen Menschen neue Wege zur privaten Altersvorsorge“, so Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW. Trotz der insgesamt positiven Ausrichtung gebe es jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, mahnt die Interessenvertretung.
Gute Beratung ist ein Schutzfaktor für Anleger
So stehe die geplante Möglichkeit, das Standarddepot ohne Beratung abzuschließen, im Widerspruch zu allen bisherigen Bemühungen, die Beratungsqualität zu stärken. „Gute Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor. Wer Altersvorsorge allein über den Preis definiert, blendet aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine individuelle Orientierung benötigen. Der Gesetzgeber muss ‚Value for Advice' anerkennen und darf unabhängige Beratung nicht strukturell benachteiligen“, warnt Wirth. Die geplante Begrenzung der Effektivkosten auf 1,5 Prozent beim Standarddepot führe in der Praxis zu einem Vergütungsdeckel, von dem insbesondere unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler betroffen wären. Dies werde dazu führen, dass eine Beratung gar nicht erst stattfinde. Denn: Gute Beratung gibt es nicht umsonst. Schließlich habe der Gesetzgeber in der Vergangenheit bewusst die Anforderungen an eine qualifizierte Beratung erhöht.
Selbstständige kommen wieder zu kurz
Kritik übt der AfW unter anderem auch an der Tatsache, dass die Förderung weiterhin auf pflichtversicherte Personen der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt sein soll. „Gerade für Selbstständige ist eine kapitalmarktbasierte Vorsorge geeignet. Dass sie weiterhin ausgeschlossen bleiben, ist weder sachgerecht noch mit den Zielen der Reform vereinbar“, so Rottenbacher. Ein weiterer Mangel sei die verpflichtende Verteilung von Abschlusskosten über lange Laufzeiten. Das ignoriere die ökonomischen Realitäten der Beratungsbranche. Beratungsleistung werde in der Hauptsache am Anfang erbracht, weshalb es unfair sei, die Vergütung dafür über Jahrzehnte zu strecken.
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